Fünf Monate auf Bewährung für Angriff mit Plastikrohr
Maulbronn/Mühlacker. Ein 46 Jahre alter Mann aus Mühlacker ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden Das Amtsgericht Maulbronn verlangt von ihm außerdem, dass er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet. Der 46-Jährige hatte im August 2011 einem 21-Jährigen mit einem elastischen Plastikrohr verletzt.
Der Ältere hatte den Jüngeren zur Rede stellen wollen. Der konnte zunächst ausweichen, entschied sich dann aber, dass Plastikrohr zu holen und sich dem 46-Jährigen gegenüberzustellen. Am Ende schlug der Ältere mit diesem gefährlichen Werkzeug zu. Als Richter hielt Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner dem Angeklagten zugute, dass sich der 21-Jährige ungeschickt verhalten hatte. Allerdings berücksichtigte Lindner auch, dass der 46-Jährige bereits zwei Mal wegen Körperverletzung aufgefallen war. rks
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